Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Verkauf von Hard- und Software sowie für IT-Dienstleistungen.
Stand: August 2026. Diese Fassung ersetzt alle früheren Fassungen und schließt die Zusatzbestimmungen für KI-gestützte Leistungen (§ 20) ein.
Zum Mitnehmen: Diese AGB gibt es auch als PDF — etwa zum Beilegen zu Angeboten und Aufträgen.
AGB als PDF (Stand 08/2026)Die AGB gliedern sich in drei Kapitel: Kapitel I (§§ 2–7) regelt Verkaufsgeschäfte, Kapitel II (§§ 8–14) Dienstleistungen und Kapitel III (§§ 15–20) die gemeinsamen Bestimmungen.
§ 1
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten einerseits für sämtliche Verkaufsgeschäfte zwischen „Global-Desk“ (Kapitel I: §§ 2 bis 7) und ihrem Kunden und andererseits für von „Global-Desk“ erbrachte Dienstleistungen (Kapitel II: §§ 8 bis 14). Für Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungen gemeinsam geltende Bestimmungen finden sich in Kapitel III (§§ 15 bis 20).
1.2 Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, soweit sie von diesen AGB oder von durch „Global-Desk“ schriftlich bestätigten Änderungen und Ergänzungen abweichen, werden hiermit ausdrücklich abbedungen. Abweichungen von diesen AGB können nur in schriftlicher Form vereinbart werden.
1.3 Diese AGB gelten bis zur Herausgabe neuer AGB durch „Global-Desk“ auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle, selbst wenn diese ohne Hinweis auf die AGB zustande kommen.
I. Verkaufsgeschäfte
§ 2
Bestellung, Lieferung, Gefahr
2.1 Angebote von „Global-Desk“ sind freibleibend. Die Verträge über die Bestellungen des Kunden kommen erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder erfolgter Warenlieferung durch „Global-Desk“ zustande. Bei Bestellungen ist der Kunde zehn Tage ab Zugang der Bestellung bei „Global-Desk“ gebunden. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die in den Katalogen, Prospekten und anderen Unterlagen von „Global-Desk“ oder im Internet angegebene Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen udgl. sind nur annähernd angegeben; alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Änderungen der vom Kunden bestellten Waren, die auf die Verbesserung der Technik oder auf rechtliche Vorgaben (insbesondere des Gesetzes oder der Rechtsprechung) zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese Änderungen dem Kunden zumutbar sind. „Global-Desk“ ist außerhalb der schriftlichen Auftragsbestätigungen nicht verpflichtet, Änderungen von sich aus dem Kunden bekannt zu geben.
2.2 Weicht eine Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung, schriftlich zu widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gilt die Ware als „ab Werk“ (EXW) verkauft. „Global-Desk“ stellt die Ware nach ihrer freien Wahl an ihrer Zentrale A-6370 Kitzbühel, Kirchberger Straße 84, zur Verfügung bzw. liefert ab dort. Im Fall von Hardwarelieferungen im Rahmen eines Auftrags über Dienstleistungen gilt die Ware als „Geliefert benannter Ort“ (DAP) verkauft. Teillieferungen durch „Global-Desk“ sind zulässig.
2.4 Von „Global-Desk“ angegebene Lieferfristen erfolgen immer freibleibend und werden nach Möglichkeit eingehalten. Insbesondere bei Betriebsstörungen, Streiks, öffentlichen Unruhen, Aussperrungen, ganzer oder teilweiser Stilllegung des Lieferwerks, im Kriegsfall, im Fall behördlicher Verfügung oder in Fällen höherer Gewalt wird die Lieferfrist für die Dauer der Störung und der Beseitigung der betrieblichen Folgewirkungen unterbrochen. Jedes dieser Ereignisse berechtigt „Global-Desk“, ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten, wenn dadurch Lieferfristen um mehr als vier Wochen verlängert werden.
2.5 Wird die Abholung der Ware durch den Kunden vereinbart, geht die Gefahr auf den Kunden mit Ablauf der vereinbarten Abholfrist bzw. des Abholtermins über. Wird die Ware versendet, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2.6 Ist für die Lieferung durch „Global-Desk“ eine bestimmte Zeit oder eine bestimmte Frist vereinbart, so tritt bei Überschreiten des Termins bzw. der Frist Verzug erst nach erfolgter Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von zumindest sechs Wochen ein. Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatz ist der Kunde erst nach Eintritt des Verzugs und nach fruchtlosem Ablauf einer „Global-Desk“ gesetzten, weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt.
2.7 Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung.
b) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen.
c) Datum, an dem „Global-Desk“ eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.
2.8 Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union erfolgen nur über gesonderte, schriftliche Vereinbarung.
2.9 Betreffend das Rücktrittsrecht von Kunden, die Konsumenten sind, gelten die zwingenden gesetzlichen Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), ins- besondere der §§ 3 f und §§ 5 f KSchG.
§ 3
Preise
3.1 Die Höhe der Preise wird im jeweiligen Angebot (§ 2.1) von „Global-Desk“ ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Alle Preise sind freibleibend und gelten netto ab der von „Global-Desk“ genannten Ladestelle.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt zu dem am Tag des Vertragsabschlusses (§ 2.1) gültigen Preis.
§ 4
Gewährleistung
4.1 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Geschäftspartnern, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, bleiben unberührt. Für diese gelten daher die Bestimmungen zu § 5.2 bis § 5.6 nur insofern, als auch diese auftretende Mängel zur Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten schriftlich an „Global-Desk“ anzuzeigen haben.
4.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Mängel sind „Global-Desk“ unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die dabei auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können oder die sich erst später zeigen, sind „Global-Desk“ unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Das Risiko des Zugangs der Mängelrüge trägt der Kunde; langt diese nicht bei „Global-Desk“ ein, gilt diese daher als nicht erhoben. Kommt der Kunde den Untersuchungs- und Mitteilungsobliegenheiten nach diesem Absatz nicht zeitgerecht nach, gilt die Ware als genehmigt und der Kunde kann keine Ansprüche wegen des Mangels mehr geltend machen (insbesondere nicht aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum).
4.3 Liegt ein Mangel vor, so ist „Global-Desk“ zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung steht „Global-Desk“ zu. Das Recht von „Global-Desk“, die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen (vgl. z.B. § 932 Abs 4 ABGB) zu verweigern, bleibt unberührt.
4.4 Der Kunde ist jedoch berechtigt, den Vertrag aufzulösen (Wandlung), sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist bzw. „Global-Desk“ in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von „Global-Desk“ verweigert oder von „Global-Desk“ schuldhaft verzögert wird.
4.5 Zur Vornahme der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde „Global-Desk“ die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten ist „Global-Desk“ von der Mängelhaftung befreit.
4.6 Für unwesentliche Mängel besteht kein Gewährleistungsanspruch. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der restlichen Lieferung.
4.7 Sämtliche Mängelansprüche – außer solche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wegen groben Verschuldens von „Global-Desk“ oder seiner Erfüllungsgehilfen – verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware. Gewährleistungsansprüche können ausschließlich durch den jeweiligen Kunden geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche hindern nicht die Fälligkeit der Kaufpreisforderung.
4.8 „Global-Desk“ kann vom Kunden verlangen, dass das mangelhafte Teil auf Kosten von „Global-Desk“ an eine von „Global-Desk“ genannte Adresse geschickt wird, oder – nach Wahl von „Global-Desk“ –, dass der Kunde das mangelhafte Teil bzw. die Ware bereithält und „Global-Desk“ oder ein von „Global-Desk“ beauftragter Dritter die Mangelbeseitigung oder den Austausch direkt beim Kunden vornimmt. Ein allfälliger damit verbundener Dienstleistungsaufwand von „Global-Desk“, der weder in deren Gewährleistungspflicht fällt noch verschuldet ist, ist vom Kunden zu bezahlen (vgl. § 9).
4.9 Normaler Verschleiß bzw. gewöhnliche Abnutzung der Ware begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Auf die Bedienungs-, Nutzungs-, Pflege- und Reinigungs- hinweise, die der Ware beigefügt sind, wird ausdrücklich hingewiesen. „Global-Desk“ übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch davon abweichende Bedienung, Nutzung, Reinigung und/oder Pflege entstanden sind.
4.10 „Global-Desk“ kann die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in dem Umfang erfüllt hat, der dem mangel- freien Teil der erbrachten Lieferung entspricht, wenn der mangelfreie Teil oder die Waren für sich genommen für den Kunden von Interesse ist/sind (z.B. bei selbständiger Verwendbarkeit). Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher im Sinne des KSchG, für diese gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.11 Schaden- und sonstige Ersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels richten sich nach § 5 dieser AGB.
§ 5
Haftung, Schadenersatz
5.1 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gelten uneingeschränkt.
5.2 Für allfällige Schäden wird jegliche Haftung von „Global-Desk“ einvernehmlich ausge- schlossen, sofern „Global-Desk“ bei der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten nicht Vorsatz oder grobes Verschulden nachgewiesen wird. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere bei etwa verspäteter oder mangelhafter Lieferung oder bei Nichtlieferung. Das Recht des Kunden auf Gewährleistung bleibt nach Maßgabe des § 4 unberührt.
5.3 Soweit die Haftung von „Global-Desk“ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von „Global-Desk“.
5.4 Bei eigenmächtigen Änderungen an Produkten durch den Kunden oder Dritte über- nimmt „Global-Desk“ keinerlei Gewährleistung oder Haftung. Ferner übernimmt „Global-Desk“ insbesondere keine Gewähr für Fehler, die auf unsachgemäße Bedienung zu- rückzuführen sind. Insoweit „Global-Desk“ eine Schadenersatzpflicht trifft, ist „Global-Desk“ berechtigt, sich dadurch von allen Ansprüchen zu befreien, dass dem Kunden alle Ansprüche der „Global-Desk“ gegenüber einem Haftpflichtversicherer abgetreten wer- den.
5.5 Die Gefahr des Transports trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde (vgl. § 2.5).
5.6 Eine allfällige Haftung von „Global-Desk“ wird sowohl für Personen- und Sachschäden auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Hard- oder Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss, jedenfalls auf das Auftragsentgelt. Insoweit „Global-Desk“ doch eine Schadenersatzpflicht trifft, ist „Global-Desk“ berechtigt, sich dadurch von allen Ansprüchen zu befreien, dass dem Kunden alle Ansprüche der „Global-Desk“ gegenüber dem Hardware- bzw. Softwarehersteller oder einem Haftpflichtversicherer an den Kunden abgetreten werden.
§ 6
Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von „Global-Desk“. Der Eigentumsvorbehalt hat auch Gültigkeit gegenüber dem Spediteur, dem die Waren auf Wunsch des Kunden oder auf Veranlassung von „Global-Desk“ übergeben werden.
6.2 Zum Weiterverkauf der Ware vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde ausschließlich nach Einholung und nach Maßgabe einer schriftlichen Zustimmung von „Global-Desk“ berechtigt. Die Befugnis zum Weiterverkauf entfällt automatisch, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Zu anderen als den vorgenannten Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde bis zur gänzlichen Bezahlung nicht befugt. Eingriffe Dritter in das Eigentum von „Global-Desk“ sowie eine Pfändung der Vorbehaltsware sind vom Kunden abzuwehren. Dieser ist verpflichtet, auf das Eigentum von „Global-Desk“ hinzuweisen. Der Kunde hat „Global-Desk“ hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
6.3 „Global-Desk“ ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird sowie bei Abweisung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens oder der Kunde faktisch seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt.
6.4 Für den Fall der Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung der Ware (siehe dazu oben § 6.2) tritt der Kunde schon jetzt die ihm gegen den Käufer zustehende Kaufpreisforderung sowie alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an „Global-Desk“ ab und vermerkt diese Zession in seinen Büchern. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung der Ansprüche nach § 6.1. Der Kunde hat „Global-Desk“ auf Verlangen von „Global-Desk“ die Veräußerung der Ware an Dritte zwecks Zahlung an „Global-Desk“ binnen sieben Tagen ab Aufforderung bekannt zu geben und „Global-Desk“ binnen selber Frist die zur Geltendmachung seiner Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. „Global-Desk“ ist jederzeit befugt, die Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen.
6.5 Die Zurücknahme der Ware durch „Global-Desk“ gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Auch bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt das Recht von „Global-Desk“, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen. Bis zum Ablauf des Eigentumsvorbehaltes gilt der Käufer als treuhändiger Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware. Die durch die Geltendmachung der Rechte von „Global-Desk“ aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
§ 7
Zusatzbestimmungen für Software
7.1 Bei der von „Global-Desk“ dem Kunden verkauften Software handelt es sich um eine Standard-Software, welche nicht nach individuellen Bedürfnissen des Kunden (z.B. aufgrund eines Pflichtenhefts odgl.) entwickelt und programmiert wurde. Mit Bestellung bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfangs der bestellten Software. Stammt die verkaufte Software nicht von „Global-Desk“ als Hersteller und Lizenzgeber (Eigensoftware), sondern von einem anderen Softwarehersteller (z.B. Adobe, Microsoft), gelten insbesondere die folgenden Regelungen für Fremdsoftware.
7.2 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, liefert „Global-Desk“ dem Kunden eine Kopie der verkauften Software in je einem Exemplar in maschinenlesbarer Form.
7.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er mit dem Kauf der Software eine Nutzungs- erlaubnis (Lizenz, Werknutzungsbewilligung) gemäß den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers (z.B. Adobe, Microsoft) erwirbt. Der Kunde bringt sich die jeweiligen Lizenzbedingungen vor Kauf der Software zur Kenntnis und bestätigt mit Kauf der Software sein diesbezügliches Einverständnis. Gleiches gilt sinngemäß auch für Fälle, in denen die Nutzung der Fremdsoftware es mit sich bringt, dass der jeweilige fremde Softwareanbieter im Zusammenhang mit seiner Software eventuell auch weitere Dienste in seiner eigenen Verantwortung erbringt. Weiters gilt Gleiches sinngemäß auch für jene Fälle, in denen auch ohne Nutzung einer Fremdsoftware digitale Dienste eines anderen Anbieters in dessen eigener Verantwortung erbracht werden.
7.4 Beim Kauf von Fremdsoftware (z.B. Microsoft 365, Office 365 udgl.) trägt „Global-Desk“ den Kunden als Lizenznehmer ein. Der Kunde wird hinsichtlich des Kaufs und der Nutzung Vertragspartner des Drittanbieters, der kein Erfüllungsgehilfe von „Global-Desk“ ist, sondern infolge einer direkten Lizenzierung unmittelbarer Vertragspartner des Kunden wird. Die Verrechnung der Fremdsoftware erfolgt jedoch über „Global-Desk“. „Global-Desk“ tritt bei verkaufter Fremdsoftware von Drittanbietern als bloßer Vermittler auf. „Global-Desk“ erhält entsprechend der jeweiligen Bestellung des Kunden die Vollmacht für den Abschluss von Lizenzen für Fremdsoftware eingeräumt.
7.5 „Global-Desk“ weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem heutigen Stand der Technik das Erstellen von Softwareprogrammen völlig frei von Fehlern nicht möglich ist. „Global-Desk“ kann daher bei Software-Produkten nur in eingeschränktem Ausmaß Ge- währ leisten.
7.6 Der Kunde ist für eine regelmäßige (externe) Sicherung seiner Software und Daten, z.B. durch Backups, selbst verantwortlich. „Global-Desk“ weist darauf hin, dass bei Reparaturen eine Löschung der Festplatte erforderlich sein kann.
7.7 Der Kunde sorgt für die Kenntnis und Einhaltung von Betriebsanleitungen selbst. Bei eigenmächtigen Änderungen der Softwarelösung durch den Kunden oder Dritte übernimmt „Global-Desk“ keinerlei Gewährleistung oder Haftung. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von „Global-Desk“ gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
7.8 Ferner übernimmt „Global-Desk“ insbesondere keine Haftung für Fehler, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Hardware, Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter oder auf die Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger udgl. oder auf Transportschäden zurückzuführen sind. Gleichermaßen bestehen allfällige Gewährleistungs- und sonstige Haftungsansprüche betreffend Fremdsoftware nur gegenüber dem jeweiligen Softwareanbieter von Fremdsoftware und nicht gegenüber „Global-Desk“. Für den Verlust von Daten übernimmt „Global-Desk“ keine wie immer geartete Haftung.
II. Dienstleistungen
§ 8
Vertragsabschluss
8.1 Grundlage der Dienstleistung von „Global-Desk“ ist der jeweilige Auftrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Grundlage von Aufträgen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die „Global-Desk“ entgeltlich aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und In- formationen ausarbeitet.
8.2 Mit Vertragsunterzeichnung bzw. Auftragserteilung erklärt der Kunde, dass die vertragsgegenständliche Leistungsbeschreibung von ihm geprüft wurde und die vereinbarten Leistungen seinen Anforderungen entsprechen.
8.3 Von Angestellten oder Beauftragten von „Global-Desk“ gemachte Zusicherungen sind unerheblich, soweit sie nicht von deren Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden.
8.4 Die Angebote von „Global-Desk“ sind freibleibend. Der Dienstleistungsauftrag gilt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von „Global-Desk“ als angenommen.
§ 9
Honorar
9.1 Die Höhe des Honorars für Dienstleistungen von „Global-Desk“ wird im jeweiligen Angebot, im Vertrag bzw. in der aktuellen Preisliste ausgewiesen und versteht sich exklusive Umsatzsteuer. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde dessen Kenntnis und Angemessenheit. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von „Global-Desk“. Die genannten Beträge sind nach dem von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder dem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Ausgangsbasis ist der Tag der Auftragsannahme durch „Global-Desk“ (§ 8.4). Die Anpassung erfolgt während eines bestehenden Auftragsverhältnisses automatisch zum 01. Jänner eines Kalenderjahrs.
9.2 Kostenvoranschläge von „Global-Desk“ sind stets unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten gemäß tatsächlichem Aufwand die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird „Global-Desk“ den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die angezeigte Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einer Woche schriftlich widerspricht. Für Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, wobei diese Kosten ohne Weiteres in Rechnung gestellt werden können.
9.3 Kostenvoranschläge von „Global-Desk“, die eine entsprechende Beratungs- Dienstleistung von „Global-Desk“ erfordern, sind im Ausmaß des Leistungsaufwands entgeltlich.
9.4 Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge werden gemäß der jeweils gültigen Stundensatzabrechnung von „Global-Desk“ in Rechnung gestellt. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt (vgl. unten § 9.6). Die genaue Regelung ist in der Leistungsbeschreibung definiert.
9.5 Der Honoraranspruch von „Global-Desk“ entsteht für jede einzelne erbrachte Leistung. Dies gilt auch für alle Leistungen von „Global-Desk“, die aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht zur bestimmungsgemäßen Umsetzung gelangen. Alle auftragsbezogenen Leistungen, die nicht ausdrücklich durch ein allenfalls vereinbartes Pauschalhonorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
9.6 „Global-Desk“ ist jederzeit berechtigt, sowohl für das vereinbarte Honorar als auch für Barauslagen Akontozahlungen zu verlangen. Für Barauslagen sind angemessene Akontozahlungen mit Auftragserteilung fällig. „Global-Desk“ ist berechtigt, ihre Dienstleistungen monatsweise abzurechnen.
§ 10
Erbringung der Dienstleistungen
10.1 „Global-Desk“ kommt ihren Verpflichtungen nach, wenn sie sich nach besten Kräften bemüht, unter Ausnutzung des Stands von Wissenschaft und Technik und unter Verwertung der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
10.2 Der Umfang und Inhalt der Dienstleistungen von „Global-Desk“ werden in der Leistungsbeschreibung definiert.
10.3 „Global-Desk“ benötigt für die Ausführung des Auftrags alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können. Der Kunde verpflichtet sich, die bei ihm vorhandenen technischen und wirtschaftlichen Informationen sowie Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur zweckmäßigen Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Die nach gründlichem Nachfragen erhaltenen Informationen kann „Global-Desk“ ungeprüft zur Grundlage seines weiteren Vorgehens machen, sofern ein Irrtum des Kunden bzw. eine Fehlinformation des Kunden für „Global-Desk“ nicht von vornherein erkennbar ist.
10.4 Der Kunde wird jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern von „Global-Desk“, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer der Geschäftsbeziehung und zwölf Monate nach Beendigung der Geschäftsbeziehung unterlassen. Bei einem Verstoß ist der Kunde verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehalts des betroffenen Mitarbeiters zu leisten.
10.5 Dienstleistungen werden innerhalb der normalen Arbeitszeit von „Global-Desk“ erbracht. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Kunden eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die genaue Regelung ist in der Leistungsbeschreibung bzw. im jeweiligen Vertrag definiert.
10.6 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die genaue Regelung ist in der Leistungsbeschreibung definiert.
10.7 „Global-Desk“ ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Deren Nichteinhaltung berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung ihm gesetzlich zustehender Rechte, wenn eine nach schriftlicher Mahnung eingeräumte Nachfrist von mindestens 14 Tagen ungenutzt verstrichen ist. Allfällige daraus entstehende Ansprüche aus den Titeln der Gewährleistung oder Schadenersatz bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von „Global-Desk“. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei deren Beauftragten – lassen keine Verzugsfolgen entstehen.
§ 11
Leistungsabnahme
11.1 Individuell erstellte Arbeitsergebnisse (z.B. IT-Netzwerk, Installationen) bedürfen für den jeweils betroffenen Teil einer Leistungsabnahme spätestens zwei Wochen ab Lieferung durch „Global-Desk“. Die einzelnen Teile und dafür vorgesehenen Termine werden von den Vertragspartnern festgelegt, die Abnahme wird in einem Protokoll vom Kunden bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der von beiden Vertragsteilen akzeptierten Leistungsbeschreibung). Lässt der Kunde den Zeitraum von zwei Wochen ohne ausdrückliche Erklärung einer Leistungsabnahme verstreichen, so gilt die erbrachte Leistung mit dem Enddatum des genannten Zeitraums als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Software jedenfalls als abgenommen.
11.2 Ebenso bedürfen Dienstleistungen durch „Global-Desk“ spätestens zwei Wochen ab Leistungserbringung einer Leistungsabnahme durch den Kunden. Die dafür vorgesehenen Termine werden von den Vertragspartnern festgelegt, die Abnahme wird in einem Protokoll vom Kunden bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der von beiden Vertragsteilen akzeptierten Leistungsbeschreibung). Lässt der Kunde den Zeitraum von zwei Wochen ohne ausdrückliche Erklärung einer Leistungsabnahme verstreichen, so gilt die erbrachte Leistung mit dem Enddatum des genannten Zeitraums als abgenommen.
11.3 Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind „Global-Desk“ vom Kunden ausreichend dokumentiert schriftlich zu melden. „Global-Desk“ ist um ehest mögliche Mängelbehebung bemüht. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
§ 12
Fernwartung, Wartung, Überwachung und Support
12.1 Damit „Global-Desk“ im Gewährleistungsfall oder für sonstige Hilfestellung den Kunden rasch unterstützen kann, kann ein Fernwartungszugang und/oder eine Überwachungssoftware eingerichtet werden. Jeder Vertragspartner trägt die dafür in seinen Räumlichkeiten entstehenden Kosten (für Hardware, Software, Telefonleitungen etc.) selbst. Die beiden Vertragspartner entscheiden gemeinsam über den technischen Lösungsweg und die relevanten Sicherheitsaspekte. „Global-Desk“ ist insbesondere berechtigt, beim Kunden eine Software zu implementieren, die ihm eine ordnungsgemäße Überwachung und Fernwartung ermöglicht. Ein Rechteübergang an dieser Software auf den Kunden ist damit nicht verbunden, nach Vertragsende ist die Installation zu löschen.
12.2 Es steht dem Kunden frei, den Zugang zur Fernwartung einzuschränken, z.B. auf bestimmte Tageszeiten, bestimmte Mitarbeiter von „Global-Desk“ oder nach sonstigen Kriterien.
12.3 Entsteht „Global-Desk“ durch eine vom Kunden zu vertretende Nichtverfügbarkeit der Überwachungssoftware und/oder des Fernwartungszugangs ein Nachteil oder Mehraufwand, so kann dem Kunden der Mehraufwand gesondert verrechnet werden. Für allfällige Schäden aus der Nichtverfügbarkeit der Überwachungssoftware und/oder des Fernwartungszugangs haftet „Global-Desk“ nicht.
12.4 Nach Start des Echtbetriebs kann eine weitere Betreuung durch Wartung und Support erfolgen. Den genauen Zeitpunkt für die Übergabe in den Support und die Details der Abwicklung dieser Übergabe legen die Vertragspartner gemeinsam fest. Über die Wartung und den Umfang der von „Global-Desk“ in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen wird ein eigener Wartungsvertrag abgeschlossen.
§ 13
Gewährleistung für Dienstleistungen und Schadenersatz
13.1 Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von einer Woche nach erbrachter Leistung bei „Global-Desk“ schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Die Mängelrüge muss eine konkrete, bestmöglich detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten. Eine hinreichende Dokumentation der Mängel hat innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Auftreten zu erfolgen. Erfolgt die Reklamation berechtigt und rechtzeitig, steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Ansprüche auf Zahlungsminderung bzw. auf Wandlung stehen dem Kunden nur und erst dann zu, wenn die Versuche von „Global-Desk“, die Mängel zu beheben, auch nach drei Monaten – bzw. bei komplexeren Mängeln innerhalb einer darüber hinausgehenden angemessenen Frist – fehlgeschlagen sind. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
13.2 Für allfällige Schäden wird jegliche Haftung von „Global-Desk“ einvernehmlich ausgeschlossen, sofern „Global-Desk“ bei der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten nicht Vorsatz oder grobes Verschulden nachgewiesen wird. Das Recht des Kunden auf Gewährleistung bleibt nach Maßgabe dieser AGB unberührt. Schadenersatzansprüche des Kunden für Mangelfolgeschäden sind jedenfalls ausgeschlossen. Eine allfällige Haftung von „Global-Desk“ aus dem Titel des Schadenersatzes wird sowohl für Personen- und Sachschäden als auch für Vermögensschäden auf das Auftragsentgelt begrenzt.
13.3 „Global-Desk“ leistet ausdrücklich keine Gewähr für den Fall, dass eine von ihm er- brachte Leistung oder empfohlene Maßnahme keinen oder nicht den erhofften Entwicklungs- oder Optimierungserfolg odgl. erreicht.
13.4 Für zur Bearbeitung überlassene Unterlagen des Kunden übernimmt „Global-Desk“ keinerlei Haftung. Der Kunde haftet jedoch dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten und zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen nicht in Rechte Dritter eingreifen, im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden dürfen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Wird dem Kunden nachträglich bekannt, dass die von ihm übermittelten Unterlagen zur Nutzung ungeeignet sind, so hat er „Global-Desk“ unverzüglich darüber zu informieren und allfällig dadurch entstandene Mehrkosten zu ersetzen.
13.5 Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere datenschutz-, urheber-, wettbewerbs- oder kennzeichenrechtlicher Bestimmungen bei zur Umsetzung gelangenden Maßnahmen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Eine Haftung von „Global-Desk“ ist demnach jedenfalls ausgeschlossen. Der Kunde erklärt, „Global-Desk“ für allfällige Ansprüche Dritter, die auf einem derartigen Verstoß beruhen, schad- und klaglos zu halten.
13.6 Der Kunde wird für erforderliche Lizenzen selbst und auf eigene Kosten Sorge tragen. Er stellt „Global-Desk“ von jeder Haftung für Schutzrechtsverletzungen frei und wird „Global-Desk“ diesbezüglich schad- und klaglos halten, soweit die Prüfung von gewerblichen Schutzrechten nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist.
§ 14
Vertragsbeendigung
14.1 Ein Dienstleistungsauftrag endet mit seiner vertraglich bestimmten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern dieser nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird, verlängert sich dieser um 12 Monate. Bei einer Vertragsänderung bzw. einer Erhöhung der inkludierten Geräte innerhalb der Vertragslaufzeit verlängert sich der Wartungsvertrag je hinzugekommenen Geräts (PC oder Server) um 3 Monate. Die Anpassung des Entgeltes für den Wartungsvertrag erfolgt ab Aktivierung des Geräts in der Höhe laut unseres Angebots. Die restlichen Vertragsbedingungen bleiben bei zusätzlichen Geräten davon unberührt und entnehmen Sie dem gesondert geschlossenen Wartungsvertrag.
14.2 Wurde der Auftrag auf unbestimmte Zeit erteilt, beträgt die Mindestlaufzeit des Dienstleistungsauftrags 12 Monate. Dieser verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindesten drei Monaten vor Ablauf der 12 Monate gekündigt wird.
14.3 Eine sofortige Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
III. Gemeinsame Bedingungen für Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungen
§ 15
Zahlung
15.1 Die Fakturen sind sofort nach Erhalt, spätestens binnen acht (8) Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und vor Bezug der Ware zu bezahlen. „Global-Desk“ ist berechtigt, Lieferungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen (Vorauskassa).
15.2 Zahlungen erfolgen rechtzeitig, wenn diese bei „Global-Desk“ zum Fälligkeitstermin bzw. am letzten Tag der Zahlungsfrist bar eingelangt bzw. auf deren Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind.
15.3 Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch und ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
15.4 Ist der Kunde auch nur mit einer Zahlung in Verzug, ist „Global-Desk“ berechtigt,
a) Mahngebühren in der Höhe von EUR 40,00 netto für jede (eigene) Mahnung zu verrechnen,
b) sämtliche anfallenden Kosten für Betreibungsschritte durch Dritte (Rechtsanwaltskosten bzw. Kosten von Inkassobüros) nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarif bzw. nach den Bestimmungen der Inkassogebührenverordnung zu verrechnen,
c) Zahlungen zuerst zur Abdeckung aufgelaufener Kosten, hiernach zur Abdeckung angefallener Verzugszinsen und sodann auf die älteste Schuld anzurechnen (allfällige Zahlungswidmungen des Kunden werden hiermit als unbeachtlich vereinbart),
d) unbeschadet des Rechts der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (dieser Zinssatz ist entsprechend höher anzusetzen, wenn „Global-Desk“ selbst eine Belastung mit einem höheren Zinssatz zu tragen hat),
e) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, wobei der Zeitraum des Zahlungsverzugs jedenfalls eine angemessene Verlängerungsfrist ist (diese Bestimmung gilt für Fälle, in welchen die Lieferfrist aufgrund einer diesbezüglichen Vereinbarung bereits vor vollständigem Zahlungseingang begonnen hätte),
f) weitere Lieferungen zurückzuhalten,
g) bei vereinbarter Zahlung in mehreren Kaufpreisraten den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminsverlust),
h) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Ersatzansprüche geltend zu machen.
15.5 „Global-Desk“ steht es frei, den Kunden mit allen aufgewendeten Kosten, die im Zusammenhang mit der offenen Verbindlichkeit entstehen, zu belasten.
15.6 Die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit von „Global-Desk“ anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit von „Global-Desk“ zulässig. Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (im Folgenden kurz: KSchG.) sind, sind zudem in Bezug auf Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Geschäftspartners stehen, zur Aufrechnung berechtigt.
15.7 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch „Global-Desk“. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt „Global-Desk“, die laufenden Arbeiten binnen einer Woche nach schriftlichem Hinweis einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der bei „Global-Desk“ entstandene Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.
15.8 Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, berechtigt dies „Global-Desk“, für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen.
15.9 Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an „Global-Desk“ direkt geleistet werden. Sind mehrere Forderungen gegen den Kunden offen, so werden Zahlungen des Kunden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Die Anrechnung erfolgt stets zunächst auf allfällige Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Haupt- forderung.
§ 16
Verschwiegenheitspflicht
16.1 „Global-Desk“ verpflichtet seine Mitarbeiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. „Global-Desk“ sagt hiermit dem Kunden Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten zu, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit über ihn bekannt werden und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. „Global-Desk“ wird dafür Sorge tragen, dass diese Geheimhaltungsverpflichtung auch durch ihre Angestellten und Beauftragten erfüllt wird. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Auftrags.
16.2 Diese vertragliche Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegenüber einem zur Verschwiegenheit verpflichteten berufsmäßigen Parteienvertreter, insbesondere in einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Kunden (z.B. Honorarklage), soweit dies zur Wahrung der Rechte von „Global-Desk“ erforderlich ist.
16.3 Unbeschadet dieser Verschwiegenheitspflicht ist „Global-Desk“ bis auf schriftlichen Widerruf berechtigt, den Kunden sowie allenfalls eine Kurzbeschreibung der für ihn erbrachten Leistung in deren Referenzliste aufzunehmen und diese Angaben für Werbe- und Präsentationszwecke auf jegliche lautere Art, insbesondere auch im Internet, zu verwenden. Ansonsten erfordert jede Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen durch einen der Vertragspartner, die über die Tatsache der Auftragserteilung und deren elementare Parameter (Firmenname und Adresse, grobe Auflistung der abzudeckenden Anwendungsbereiche, ungefähre Anzahl der Anwender udgl.) hinausgeht, die nachweisliche Zustimmung des anderen Vertragspartners.
§ 17
Rechtswahl, Gerichtsstand
17.1 Diese AGB und die durch sie ergänzten Verträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UNCITRAL-Kaufrechts (= „UN- Kaufrecht” / „CISG“ / „Wiener Kaufrechtsübereinkommen“) sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und ROM I.
17.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb Österreichs hat, ausschließlich das für A-6370 Kitzbühel, Tirol, Österreich, sachlich zuständige Gericht zuständig. „Global-Desk“ ist aber auch berechtigt, den Kunden an dessen geschäftlichem Hauptsitz zu klagen. Erfüllungsort ist A-6370 Kitzbühel, Tirol.
§ 18
Datenschutz
18.1 „Global-Desk“ speichert und verarbeitet personenbezogene Daten wie Name, Adresse (Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und allfällige Faxnummer) und bei Bank- einzug auch die Kontodaten des Kunden. Weiters speichert und verarbeitet „Global-Desk“ Daten von natürlichen Personen, die „Global-Desk“ von Geschäftspartnern als Kontaktpersonen genannt werden. Eine Verarbeitung, insbesondere Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich soweit, als dies zur Erfüllung dieses Vertrags notwendig ist, sowie im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG).
18.2 Bezüglich der seitens „Global-Desk“ vorzunehmenden Datenverarbeitung hat der Kunde folgende Rechte:
- Auskunftsrecht (Art 15 DSGVO): Der Kunde hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten von ihm „Global-Desk“ verarbeitet und zu welchem Zweck dies erfolgt.
- Recht auf Berichtigung der Daten (Art 16 DSGVO): Sollten die von „Global-Desk“ verarbeiteten Daten unrichtig sein oder werden, kann der Kunde eine Berichtigung der Daten verlangen.
- Recht auf Löschung (Art 17 DSGVO): Da die Verarbeitung der Daten auf Vertrag beruht, hat der Kunde erst die Möglichkeit, von „Global-Desk“ die Löschung seiner Daten zu verlangen, wenn der Zweck der Datenverarbeitung (z.B. Speicherung Kontodaten udgl.) bereits endgültig erfüllt ist bzw. gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO): Anstelle einer gesamtheitlichen Löschung seiner Daten kann der Kunde eine Einschränkung der Verarbeitung fordern, wenn seine Daten etwa nur mehr zu bestimmten Zwecken verwendet werden sollen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO): Der Kunde hat das Recht, die von ihm verarbeiteten Personendaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format von „Global-Desk“ zu erhalten und zu verlangen, dass diese an andere Verantwortliche übermittelt werden sollen.
- Widerspruchsrecht (Art 21 DSGVO): Der Kunde hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung seiner Daten Widerspruch einzulegen. Nähere Ausführungen zu diesen Rechten finden Sie in der deutschen Fassung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter folgendem Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679
18.3 Für weitere Informationen betreffend Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung auf der Website von „Global-Desk“ unter www.global-desk.com verwiesen.
§ 19
Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie Zusicherungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.
19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der durch sie ergänzten Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.
§ 20
Zusatzbestimmungen für KI-gestützte Leistungen
20.1 Im Rahmen ihrer Dienstleistungen (Kapitel II, §§ 8 bis 14) bietet „Global-Desk“ auch die Integration, Konfiguration und Anpassung von Systemen an, die auf Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere generativen Sprachmodellen (sogenannte „Large Language Models“), beruhen („KI-gestützte Leistungen“). Für KI-gestützte Leistungen gelten ergänzend zu den §§ 8 bis 14 die nachfolgenden Bestimmungen; bei Widersprüchen gehen diese Zusatzbestimmungen vor.
20.2 „Global-Desk“ setzt hierfür regelmäßig Software- und Cloud-Dienste externer Anbieter (z. B. Anthropic, Microsoft oder vergleichbare Anbieter) ein. „Global-Desk“ ist insoweit nicht Hersteller der zugrunde liegenden KI-Modelle und übernimmt keine Gewähr für deren Verfügbarkeit, Funktionsweise oder künftige Änderung (z. B. Preis-, Funktions- oder Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters). § 7.3 und § 7.4 gelten sinngemäß.
20.3 Von KI-Systemen erzeugte Inhalte, Texte, Empfehlungen, Klassifizierungen oder sonstige Ergebnisse („KI-Ergebnisse“) können unrichtig, unvollständig oder im Einzelfall unangemessen sein. „Global-Desk“ übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von KI-Ergebnissen für einen bestimmten Zweck. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ergebnisse vor deren Verwendung im Echtbetrieb, insbesondere vor rechtlich oder wirtschaftlich bedeutsamen Entscheidungen, durch eine dazu befähigte Person zu prüfen und freizugeben. Eine Haftung von „Global-Desk“ für Schäden aus der ungeprüften Übernahme von KI-Ergebnissen ist ausgeschlossen; § 5 und § 13 gelten im Übrigen unverändert.
20.4 Werden im Zuge einer KI-gestützten Leistung personenbezogene oder sonst vertrauliche Daten des Kunden an einen externen KI-Diensteanbieter übermittelt, erfolgt dies ausschließlich im zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang. „Global-Desk“ wird, soweit hierfür eine Auftragsverarbeitung im Sinn des Art 28 DSGVO vorliegt, mit dem jeweiligen Drittanbieter eine entsprechende Vereinbarung treffen bzw. deren Vorliegen prüfen; § 18 gilt ergänzend. Der Kunde wird auf Wunsch über die eingesetzten Drittanbieter informiert und kann die Übermittlung bestimmter Datenkategorien einschränken; hieraus resultierende Einschränkungen der Leistung gehen nicht zu Lasten von „Global-Desk“.
20.5 Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des konkreten Einsatzzwecks einer KI-gestützten Leistung (insbesondere nach der Verordnung (EU) 2024/1689 „KI-Verordnung“/„AI Act“ sowie nach urheber-, datenschutz- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen) obliegt dem Kunden; § 13.5 gilt sinngemäß.
20.6 Diese Zusatzbestimmungen ergänzen die AGB von „Global-Desk“ (Stand 02/2023) ab 07/2026 und gehen bei Widersprüchen den allgemeinen Bestimmungen der §§ 8 bis 14 vor. Alle übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben unverändert in Kraft.
Global-Desk GmbH · Kirchberger Straße 84 · 6370 Kitzbühel · Stand August 2026